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Deutscher Journalisten-Verband (DJV) muss erneut Unterlassungserklärung abgeben

Im Zuge eines Relaunch seines Webauftritts bewirbt der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) seinen Presseausweis mit der unzutreffenden und irreführenden Behauptung „Der einzig wahre Presseausweis“. Innerhalb weniger Tage muss der DJV seine Webseiten wieder ändern und außerdem dem DPV gegenüber heute eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dahingehend abgeben, seinen Presseausweis in Zukunft nicht erneut derart zu bewerben. Die Verbände des Journalistenzentrum Deutschland gehen, auch im Interesse einer pluralistischen Berufslandschaft, energisch gegen öffentliche Falschinformationen und Suggestionen vor.